Alfa Forum Schweiz - Einzelnen Beitrag anzeigen - Legal oder ilegal, was ist heutzutage unter dem Begriff Tuning erlaubt?
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Alt 20.01.2006, 12:58
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michel michel ist offline
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Zitat:
Zitat von Chris 75
Irgendwo weiter oben habe ich doch geschrieben wie das geht, hat das überhaupt jemand gelesen??

klar hab ichs gelesen aber wegen den enormen kosten wird das wohl nie eine privatperson alleine durchziehen

Zitat:
Also jetzt habe ich gerade mit einem experten der Mfk telefoniert.
Die getönten Rückleuchten mit einem E sind erlaubt. Alle Rücklichter die gespritzt wurden sind verboten.

da wirds jetzt spannend: was ist die konsequenz von den verbotenen nachträglich gespritzen rückleuchten in der schweiz? wenns 20fr busse gibts ist es ja wirklich egal, wenns 6monate ausweisenzug gibt eher nicht

Zitat:
Laut dem Experten spielt es keine Rolle, ob die Leuchten vom Hersteller getönt wurden oder im nachhinein.
ist das jetzt nicht ein wiederspruch zu oben? wenn die leuchten im nachhinein getönt wurden, giltet doch das e-prüfzeichen vom hersteller nicht mehr?

Zitat:
Ich werde mich dann am Montag noch weiter mit dem befassen und euch noch ein paar Infos liefern, die mir das Bundesamt sicherlich zur Verfügung stellt.

vielen dank

gruss
michel
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