LED Unterbodenbeleuchtung - Alfa Forum Schweiz
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  #1  
Alt 29.12.2003, 09:42
Neoalfista Neoalfista ist offline
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Registriert seit: 10.12.2003
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Standard LED Unterbodenbeleuchtung

ciao alfisti,

wer kennt das genau? wie ist es in der schweiz, ist eine unterbodenbeleuchtung nach strassenverkehrsamt erlaubt oder nicht?

ich möchte sie gerne an der innenbeleuchtung des alfa anschliessen, das heisst die unterbodenbeleuchtung wird nur dan aktiv wenn ich den alfa mit dem schlüssel öffne, tür aufmache oder das licht im innern des fahrzeuges einschalte.

darf man sowas?? soviel ich weis ist es nicht erlaubt während dem fahren die beleuchtung einzuschalten, ist es auch nicht erlaubt so eine beleuchtung zu montieren am fahrzeug??

saluti neoalfista
  #2  
Alt 29.12.2003, 10:19
Benutzerbild von Fausto
Fausto Fausto ist offline
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Beiträge: 377
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Ciao Neoalfista

Unterbodenbeleuchtung ist leider in der CH verboten... :lesen:

Ob Du sie trotzdem montieren kannst und Du bei einer Kontrolle druchkommst weiss ich nicht. Ich glaube jedoch alleine die Montage ist auch verboten. Ausser Du hast ein Auto welches zu "Showzwecken" benützt wird.

Gruss
Fausto
  #3  
Alt 29.12.2003, 10:19
Benutzerbild von Frescy
Frescy Frescy ist offline
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also ich habe mal einen polizisten gefragt und er erklärte mir das eine Unterbodenbeleuchtung nur dann eingeschaltet werden darf wenn das auto steht. also z. bs. auf einem Parkfeld oder so sobald das auto fährt und ein blauer, grüner usw. schimmer vom unterboden kommt kriegt man eine saftige busse (800 - 1500.-)
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  #4  
Alt 29.12.2003, 10:43
Neoalfista Neoalfista ist offline
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ich habe schon beides gehört aber was ist jetzt wahr? hat sich noch niemand intesiv damit befasst?

saluti NeoAlfista
  #5  
Alt 29.12.2003, 12:08
Benutzerbild von Frescy
Frescy Frescy ist offline
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also wahr ist das du nicht mit eingeschaltener unterbodenbeleuchtung rumfahren darfst. wenn du wissen willst ob du durch die MFK kommst mit einem Unterbodenbeleuchtungssatz...... :ratlos: !!??

ruf doch beim Strassenverkehrsamt an!!!
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  #6  
Alt 29.12.2003, 22:56
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michel michel ist offline
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@neoalfista

gibst aber bescheid, wenn du was rausgefunden hast, gell

gruss
michel
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alfa164.ch
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  #7  
Alt 29.12.2003, 23:10
Benutzerbild von mc
mc mc ist offline
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Beiträge: 1.046
Standard Polizei

In Luzern reagieren Polizisten 10mal aggressiver auf ein Auto mit
Unterbodenbeleuchtung als auf den meistgesuchten Verbrecher

Von anderen Installationen her würde ich davon ausgehen, dass die
blosse Montage für die Busse genügt. z.B. Drei-Klang-Horn aus einer
meiner früheren Erfahrungen ( :-D ):

Ich wurde gebüsst, obwohl mir die Verwendung nicht nachgewiesen werden
konnte. Grund war: Abgeändertes und somit nicht mehr betriebssicheres
fahren eines Fahrzeuges.. :x :x
  #8  
Alt 30.12.2003, 08:21
Neoalfista Neoalfista ist offline
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Beiträge: 15
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das isch ja de hammer mc, ich wird mich mal informiere und gebe euch bescheid leute.

saluti NeoAlfista
  #9  
Alt 05.01.2004, 12:00
Neoalfista Neoalfista ist offline
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Registriert seit: 10.12.2003
Beiträge: 15
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hallo leute

dies die antwort vom strassenverkehrsamt.


Sehr geehrter Herr Pasc......

Das Anbringen einer Unterbodenbeleuchtung ist unzulässig.

Mit freundliche Grüssen
René Hüppin

Technische Anfragen bzw. Antworten an: technik@stva.zh.ch
Allgemeine Anfragen bitte an: info@stva.zh.ch

SO EINE PLUMPE ANTWORT KANN MAN NUR VOM STRASSENVERKEHRSAMT BEKOMMEN. :arsch:

saluti NeoAlfista

ps: die frage habe ich in etwa gleich gestellt wie im forum :arsch:
  #10  
Alt 05.01.2004, 12:48
Benutzerbild von Alfa_156
Alfa_156 Alfa_156 ist offline
Alfa Forum Inventar
 
Registriert seit: 23.09.2002
Beiträge: 3.294
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Tja, das ist sooo typisch. Die Antworten des Strassenverkehrsamtes erwecken immer den Eindruck, als würde man mit der Frage stören und sei total unerwünscht!

Tja, jetzt weisst Du's... ... Aber eben: Wo kein Kläger, da kein Richter, d.h. dranmachen und nicht erwischen lassen :wink:

Wobei anbringen ist vielleicht beim Vorführen nicht erlaubt aber sonst.. ..
 


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