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Zitat:
Sobald ein Risikokomponent wie z.B. Prämienbefreiung eingeschossen ist es ein kombi, Sicherheit und Sapren, jedoch kannst du das Risiko auf ein minimum reduzieren. Auf wunsch soweit dass du nur noch die garantierten 2% verzinsung ohne weitern Risikoprämien hast. lui
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Es gibt keinen effektiveren Weg, Träume zu zerstören, als sie sich zu erfüllen. |
#12
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Eine..
..weitere Möglichkeit solltest nicht aus den Augen lassen:
Du kannst den Betrag auch steuerlich begünstigt auf dein Freizugigkeits- konto der Pensionskasse Deines Arbeitgebers einzahlen. Vorteile: - Gesetzlich garantierter Mindeszinssatz (jedenfalls heute noch). - Seriöse Aufsichtsorgane und Prüfung. - Belehnung für Eigenheim ebenfalls problemlos möglich. - Geldanlage in grossen Fonds mit breiter Streuung oder profimässige Geldanlage. |
#13
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Bin schon fast bisschen erstaunt über diesen Thread.... Mein Gebiet
ist mehr das BVG, sprich 2.Säule/Pensionskasse, aber vieles der 3. Säule ist abhängig vom BVG bzw. AHV... sind ja schliesslich alles Bestandteile unseres schweiz. Sozialversicherungssystem und dem 3-Säulen-Prinzip. Generell machen sich die Leute eben viel zu wenig Gedanken über das Thema "Vorsorge" und kümmern sich oft erst ein Jahr vor Pensionierung darum... dann wenns schon längst zu spät ist Viel zu ergänzen hab ich auch nicht mehr, wurde schon das meiste wichtigste gesagt. Noch einige Punkte: Zitat:
unterschiedliche Spesen (z.Bsp. bei Kapitalauszahlung für Wohneigentum). Bei den Versicherungen, also für den Risikoversicherungsteil, gibts es bestimmt die gravierenderen Unterschiede.... aber das können Dir die Vers.spezis Lui und Frescy bestimmt besser sagen. Zitat:
Erwerbende gibt es unterschiedliche max. Beiträge) Zitat:
(teilw./ganze Kapital-Auszahlung) ist eine Möglichkeit zur Finanzierung von Wohneigentum. Zitat:
2. Säule (Gesetz über die berufl. Vorsorge). Die Aufsicht/Kontrollstellen prüfen auch die Einhaltung der gesetzl. Anlagerichtlinien. Was bei den Wertschriftenfonds (ich kenn es zumindest von der "Banken- lösung" her) auch möglich ist, ist dass es verschiedene Fonds gibt in die man sein Kapital anlegen kann. Im Gegensatz zum "Kontosparen" muss man dort jedoch allfällige Verluste in Kauf nehmen! Die grössten risikoreichsten Unterschiede sind die jeweiligen unterschiedlichen Anteile von Aktien/Obli in CH bzw. Ausland. Aber eben, no Risk no Fun.... Zitat:
sparen (vorsorgen) für's Alter, für's Pensionierungsalter, zumindest im Normal- fall. Nur hat's noch im Vergleich zum "Bankbüechlispare" die höheren Zinsen und vorallem die steuerpriviligierten Vorteile, welche massiv sein können. Nicht zu vergessen ist jedoch, dass diese einbezahlten Gelder gebunden sind und bis zum Erreichen des ordentl. AHV-Pensionierungsalters "blockiert" sind. Es gibt nur wenige Auszahlungsgründe: - def. Verlassen der CH (bis Mitte 2007) - Aufnahme selbst. Erwerbstätigkeit - Erwerb Wohneigentum Für ein "Sponti-Alfa-Kauf" kann man "leider" nicht ans Geld kommen..... Zitat:
meinte dass 3b-Beiträge nicht steuerlich abziehbar sind, nur die 3a, dafür die Kapitalauszahlungen aus 3b steuerfrei, 3a steuerpflichtig sind. Zitat:
die Steuererklärung elektr. mit der CD-ROM ausfüllst erfasse mal fiktiv einen 3.Säulen-Beitrag von max. Fr. 6'192.--. Danach hast Du die mögliche Steuer- ersparnis Es gibt auch bei div. Banken im Netz welche solche Steuer- berechnungsprogramme online haben. Von früher kenn ich auch noch ein Programm namens Tribut welches nützlich sein kann.... Zitat:
derselbe bzw. wird komplett anders berechnet. Bei der 3.Säule ist der jährl. Maximal-Beitrag abhängig von den AHV-Grenzbeträgen. Bei einem sogenannten Einkauf in die 2. Säule (PK) wird die Einkaufssumme aufgrund den reglementarischen Bestimmungen/Grenzwerten, unter Berücksichtigung von steuerlichen Vorschriften, berechnet. Ihr könnt bei Euer Pensionskasse eine solche Einkaufsberechnung verlangen, sie müssen Euch diese auf Verlangen hin erstellen. Eigentlich sollten diese Beträge auch jährlich auf dem Vers.Ausweis mitgeteilt werden Steuerlich abziehbar sind diese Einzahlungen ebenfalls - im Zweifelsfalls bei der Steuerverwaltung schriftl. Zustimmung einholen! Zitat:
bei Pensionierung im Alter 65 über weniger Kapital verfügen kann. Die 3.Säule- Guthaben werden in Kapitalform ausbezahlt, die PK gem. gesetzl./reglementarischen Bestimmungen im Normalfall in Altersrenten (keine/nur teilweise in Kapital). Könnte für einige besser, für die anderen schlechter sein... Noch ein kleiner Gratis-Tipp für die (künftigen) Wohneigentumsbesitzer welche indirekt über die 3. Säule amortisieren: es ist gesetzlich erlaubt zwei (2) Konti zu haben: könnte massive steuerliche Vorteile haben bei einer späteren "gestaffelten tranchenweisen" Kapitalauszahlung Und übrigens, es gibt auch ein schweiz. BVG-Forum Grüess & guet Nacht Dani |
#14
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Ciao Dani, sensationelle Auskunft vielen Dank. Genau obiger Punkt scheint interessant, ich habe ein 3. Saeule Konto worauf ich Amo's leiste. Ein zweites, evtl. sogar drittes Konto ist sicherlich moeglich doch aendert dies nichts and der maximalen Abzugsfaehigkeit von CHF 6xxx.00 - oder? gruessli Iwan
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Aus dem All betrachtet, ist die Erde weiss und blau. Das kann kein Zufall sein |
#15
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Morning Iwan,
Nein nein, dies ändert nichts, der maximale abzugsfähige Betrag (3a) von rund 6k bleibt. Man müsste diesen max. Betrag auf die jeweiligen Konti splitten..... Falls man mehr einbezahlt würde die Steuerbehörde 1.) dies nicht akzeptieren (kein Steuervorteil!) und 2.) den Banken- stiftungen den Auftrag zur Rücküberweisung (was mehr als 6k ist) er- teilen, man hätte also keinen Nutzen...... Falls man aber jährlich mehr als 6000.-- "steuerpriviligiert sparen" möchte, sollte man sich wie erwähnt bei seiner PK für einen allfälligen Einkauf schlau machen Grüess & schöne Tag Sparfüchse Dani |
#16
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aber dann reden wir wieder von der 2. und nicht von der 3. Säule - oder habe ich da was falsch verstanden? |
#17
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bei der steuerlichen absetzung. kann ich vielleicht beispielsweise 100,. sparen.
wenn ich das auf die 2% rechne ist das schon viel besser. ich könnte allerings auch in die 2. säule zahlen? fahre dann besser? die 3. säule kann ich nicht jederzeit auszaheln lassen? dann nehm ich doch besser ein normales sparkonto, falls ich keine wohnung etc. kaufen möchte. |
#18
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....eben, aber dann keine steuervorteile und auch kein vorzugszins. im uebrigen, schau mal ein bisschen ueber den tellerrand hinaus, du bist jetzt vielleicht anfangs zwanzig (korrigiere mich wenn falsch), vielleicht willst Du ja in 10 jahren eigentum erwerben...... gruessli iwan
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#19
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grundsätzlich denke ich, dass eine gewisse Splittung (2. Säule, 3. Säule, Aktienfonds, Sparkonto...) Sinn macht. Die einzelnen Anlagen sollten ausgewogen sein und man sollte Ergänzungen, Einzahlungen etc. immer im Gesammtzusammenhang sehen.
Jede Anlage hat seine Vor- und Nachteile - aber man sollte nie immer nur auf 1 Pferd setzen |
#20
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ne über 30 und eigentum hab ich schon.
nicht in der schweiz aber im ausland. einzig der steuerliche vorteil ist ok. |