Verständnisfrage - brauche Hilfe! - Alfa Forum Schweiz
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  #1  
Alt 28.01.2005, 11:40
xbertone xbertone ist offline
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Registriert seit: 31.10.2002
Beiträge: 1.039
Standard Verständnisfrage - brauche Hilfe!

Hallo an alle

Brauche eure Meinung:

Ich habe meinen Speedster zur Behebung einiger Mängel in die Opelwerkstatt gebracht. Für mich ganz klare Garantiearbeiten.

Dazu habe ich eine Notiz geschrieben mit dem Titel:

Mängel- bzw. Garantiearbeiten

Jetzt (da offenbar mein Auto schon einmal lackiert worden ist) will Opel nicht alle Arbeiten übernehmen.

Entsprechend hat der Händler das Gefühl, dass ich jetzt dafür aufkommen soll.

Für mich ist der obenstehende Titel klar genug - was meint Ihr? Könnte dieser falsch verstanden werden?


Mündlich war klar die Rede von Garantiearbeiten - schliesslich ist der Wagen knapp 8 Mt alt....

Danke für eure Antworten.

----

Meine Frage wäre, ob der Titel : Mängel- bzw. Garantiearbeiten missverstanden werden könnte.

Es geht um die Richtung der vorderen Haube da diese wackelte (dafür muss eben die ganze Front abgenommen werden... braucht halt Zeit) und die Richtung einer Türe die etwas hing.

Sie sagen, dass diese Sachen dadurch, dass der Wagen bereits lackiert worden ist - auch schon demontiert wurden..... das die Begründung.

Ich brauche das Wort bzw. (beziehungsweise) recht häufig - damit meine ich 'Besser gesagt' od. 'genauer gesagt'

Der Sinn meines Titel war ja nichts anderes als - Mängelarbeiten - besser gesagt Garantiearbeiten
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  #2  
Alt 28.01.2005, 11:55
Benutzerbild von Alfa_156
Alfa_156 Alfa_156 ist offline
Alfa Forum Inventar
 
Registriert seit: 23.09.2002
Beiträge: 3.294
Standard

Also ich versteh das auch so, dass bei Garantiearbeiten der Kunde sicher nichts bezahlen muss. . (sonst wär's ja nicht Garantie). Garantie und Gewährleistung bedeutet das selbe.

Wieso hat Opel ein Problem damit, dass die Karre schonmal lackiert worden ist?? spielt doch überhaupt keine Rolle. . . . und wenn, dann muss halt der gerade stehen, welcher die Karre nach dem Lackieren wieder zusammengesetzt hat.
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  #3  
Alt 28.01.2005, 12:06
xbertone xbertone ist offline
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Registriert seit: 31.10.2002
Beiträge: 1.039
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Danke für deine Antwort.

Opel argumentiert so: Da der Wagen schon mal lackiert wurde, müssten ja die Front sowie die Türen schon mal angepasst bzw. gerichtet werden... diese Argumentation ist zwar alles andere als logisch - ist aber zurzeit der aktuelle Standpunkt der Firma.
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  #4  
Alt 28.01.2005, 12:33
Benutzerbild von Alfa_156
Alfa_156 Alfa_156 ist offline
Alfa Forum Inventar
 
Registriert seit: 23.09.2002
Beiträge: 3.294
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Zitat:
Zitat von xbertone
Danke für deine Antwort.

Opel argumentiert so: Da der Wagen schon mal lackiert wurde, müssten ja die Front sowie die Türen schon mal angepasst bzw. gerichtet werden... diese Argumentation ist zwar alles andere als logisch - ist aber zurzeit der aktuelle Standpunkt der Firma.

Eben, ist auch für mich völlig unlogisch Hast Du das Auto denn neu gekauft oder Occ.?
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  #5  
Alt 28.01.2005, 12:35
Benutzerbild von Säm
Säm Säm ist offline
Administrator
 
Registriert seit: 20.06.2002
Beiträge: 1.975
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Ciao xBertone

Jetzt muss ich wohl noch eine Verständnisfrage loswerden. Meinen Sie die Lackierung und Montage als es als Neuwagen zusammengesetzt wurde oder meinen Sie das es bereits mal einen Schadenfall gegeben hat bei dem man lackieren und demontieren musste und darum damals schon geschlampt wurde und Sie dies nun nicht übernehmen möchten?

Für mich spielt es jedenfalls keine Rolle ob nun das erste mal nach dem Neuwagenkauf etwas nicht so ist wie es sein sollte oder bereits bei einem 2ten Schadenfall das ganze nicht den Normen entspricht, Garantie ist Garantie.

Falls nun der Lackierer (Da ja offenbar schon einmal was gemacht wurde) den Bockmist verursacht hat, würde ich auf den los gehen, respektive kann die Opel ja auf Ihn Regres nehmen. Es kann ja wohl nicht sein das der Kunde hin und her geschoben wird, anstatt das man einem hilft und im nachhinein schaut wer nun für was aufkommt.

Na ja, ein leidiges Thema. Ich hoffe das es jedenfalls zu Deiner Zufriedenheit gelöst werden kann.

Gruss

Säm
__________________
To be or not to be, is not a question about the inteligence, it is a question about the car!
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  #6  
Alt 28.01.2005, 12:45
Benutzerbild von mc
mc mc ist offline
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Registriert seit: 04.05.2003
Beiträge: 1.046
Standard Bei den..

..Marken wo ich arbeite, dürfen Carosserie und Malerarbeiten nur bei vom
Importeur zertifizierten Betrieben (in anderen Worten: Markenvertretung)
in Auftrag gegeben werden, sonst erlischt die Garantie bzw. es besteht
keinen Anspruch darauf.

Wenn ich also dort ein weisses Auto kaufe, und bei irgendeinem Automaler
die Haube gelb lackieren lasse, und dann irgendwann mal irgendwas mit
der Haube nicht stimmt, ist nix mit Garantie.

Die Formulierung ist meiner Meinung nack klar und eindeutig. Die Garage
hätte Dich vor Ausführung der Arbeit unbedingt informieren müssen, dass
kein Garantieanspruch für die Richtung der Haube besteht.
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  #7  
Alt 28.01.2005, 12:46
xbertone xbertone ist offline
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Registriert seit: 31.10.2002
Beiträge: 1.039
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Zitat:
Zitat von Säm
Ciao xBertone

Jetzt muss ich wohl noch eine Verständnisfrage loswerden. Meinen Sie die Lackierung und Montage als es als Neuwagen zusammengesetzt wurde oder meinen Sie das es bereits mal einen Schadenfall gegeben hat bei dem man lackieren und demontieren musste und darum damals schon geschlampt wurde und Sie dies nun nicht übernehmen möchten?

Für mich spielt es jedenfalls keine Rolle ob nun das erste mal nach dem Neuwagenkauf etwas nicht so ist wie es sein sollte oder bereits bei einem 2ten Schadenfall das ganze nicht den Normen entspricht, Garantie ist Garantie.

Falls nun der Lackierer (Da ja offenbar schon einmal was gemacht wurde) den Bockmist verursacht hat, würde ich auf den los gehen, respektive kann die Opel ja auf Ihn Regres nehmen. Es kann ja wohl nicht sein das der Kunde hin und her geschoben wird, anstatt das man einem hilft und im nachhinein schaut wer nun für was aufkommt.

Na ja, ein leidiges Thema. Ich hoffe das es jedenfalls zu Deiner Zufriedenheit gelöst werden kann.

Gruss

Säm


Also ich habe den Speedster im Dezember gekauft - EZ 05.2004 - also praktisch neu und mit erst 7000 km drauf. Garantie habe ich bis 05.2006. Bei einem Händler (nicht GM)

Der Wagen wurde (wie sich jetzt herausgestellt hat) nachträglich lackiert - alles andere als perfekt. Leider. Unfallfrei ist er aber - also eher wegen Kratzer etc.

Die Geschichte ist folgende - als ich den Wagen gebracht habe wurde klar gesagt, dass es sich um Garantiearbeiten handelt - Thema Preis bzw. Geld wurde nie angesprochen. Es wurden diverse Arbeiten gemacht - unter anderem die Türen und Haube vorne richten.

Der Händler ging klar davon aus, dass das ganze vollständig über die Werksgarantie abwickeln liesse - falsche Annahme aus den obenstehenden Gründen - jetzt will er ca. 1000 Fr. von mir - was ich natürlich schon alleine aus Prinzip nicht bezahlen will.

Die Frage ist jetzt einfach, was mache ich wenn er sich weigert den Wagen rauszurücken wenn ich den Betrag nicht bezahle?

Was soll ich am besten machen?
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  #8  
Alt 28.01.2005, 13:08
Benutzerbild von michel
michel michel ist offline
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Registriert seit: 30.06.2002
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hast du eine rechtsschutz? wenn ja, gleich zu denen, die sollen sich für dich drum kümmern...

rein nach deiner beschreibung würde ich jetzt aber behaupten: der händler, der dir den speedster verkauft hat, muss den grind hin halten, da das lackieren ja sowieso vor deiner zeit mit dem auto war. egal obs nun über werksgarantie geht, oder eben nicht. schliesslich müsste er ja gewusst haben, dass der wagen lackiert wurde, und wenn dort mist gebaut wurde...

...aber leider ist das gesetz nicht immer ganz so einfach und logisch wie man sich das vorstellt

gruss
michel
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  #9  
Alt 28.01.2005, 13:16
xbertone xbertone ist offline
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Registriert seit: 31.10.2002
Beiträge: 1.039
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Aber letztlich geht es eben nicht um den Lack sondern um die Richtarbeiten an Haube und Türe - mit der Lackierung kann ich leben.


Rechtschutz habe ich nicht - hoffe auch nicht, dass ich mittels Anwalt etc. loslegen muss....
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  #10  
Alt 28.01.2005, 13:24
Benutzerbild von michel
michel michel ist offline
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Registriert seit: 30.06.2002
Beiträge: 1.067
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Zitat:
Zitat von xbertone
Aber letztlich geht es eben nicht um den Lack sondern um die Richtarbeiten an Haube und Türe - mit der Lackierung kann ich leben.

meinte ich auch nicht so, sondern da ja die werksgarantie scheinbar wegen dem nachlackieren nicht greift, muss halt der verkäufer für die garantie aufkommen, da er dir ein auto "mit schaden" (hängende tür, falsch montierte motorhaube) verkauft hat und dementsprechend diesen schaden beheben muss. ich vermute ja mal, dass ihr im kaufvertrag diese mängel nicht drin habt. darum muss ER diese mängel beheben. ob ER sie dann über die werksgarantie laufen lassen kann, oder ER sie aus seiner tasche bezahlen muss kann dir egal sein

gruss
michel
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