"Gschwürli" für die Ferien - Alfa Forum Schweiz
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  #1  
Alt 10.03.2004, 09:59
Benutzerbild von Toni_147
Toni_147 Toni_147 ist offline
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Registriert seit: 09.09.2002
Beiträge: 1.013
Standard "Gschwürli" für die Ferien

Ich bin auf der Suche nache einem Kleinwagen à la Panda, Uno, 33er etc., welches ich nach Italien nehmen will. Dort würde ich die Wechselnummern montieren und so in den Ferien herumkurven. Ein Onkel meinerseits hat einen Ibiza mit runtergenommen und fährt so sein Ferienauto. Wenn es Zeit für die MFK wird, so könne er das in Italien selbst erledigen, sagt er.

Nun meine Fragen: Wenn ich hier ein Autöli kaufen würde, muss dieser ab MFK sein, damit ich ihn nach Italien nehmen kann oder könnte der ab Platz sein ?

Stimmt das wirklich, dass man die MFK in Italien auch irgendwie machen kann ? (Gli porto un provolone all garagista ?) So würde ich das Auto nämlich in Italien belassen und könnte ev. mit dem Flugi runter.

Frage Nr. 3: Hat jemand so ein Auto rumstehen, welches er für wenig Geld verkaufen würde ? (Zwischen 300- und 1000Fr.)

Ich hatte vor wenigen Jahren mal einen Panda, den ich für 500.- gekauft hatte und für 300 Franken die MFK aufgewendet. Nur ging dazumals die Sache mit dem Wechselschild noch nicht.

Kann mir jemand helfen ?

P.S: Das Auto sollte noch fahrbar sein und nicht in Italien bei der ersten Strandanfahrt abliegen.

Danke
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  #2  
Alt 10.03.2004, 10:21
Enzo Enzo ist offline
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Standard Re: "Gschwürli" für die Ferien

Zitat:
Zitat von Toni_147
Nun meine Fragen: Wenn ich hier ein Autöli kaufen würde, muss dieser ab MFK sein, damit ich ihn nach Italien nehmen kann oder könnte der ab Platz sein ?

ja das stimmt....aber falls ich es richtig in erinnerung habe, nur jedes 2. kannst du die MFK in einem EU-Land machen....
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  #3  
Alt 10.03.2004, 10:28
Benutzerbild von Silversnake
Silversnake Silversnake ist offline
Maniac
 
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Beiträge: 629
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Ciao Toni

Also mein Bruder wollte vor ca. 2 Jahren das gleiche machen, ausser dass er seinen alten Punto dann meiner Tante geben wollte um die restliche Zeit herumzufahren. Leider kostete ihm dieser Spass extrem viel Kohle (da ging auch nichts mit schmieren 8) ) und somit hat er es dann gelassen. Wenn du z.B. eine CH-Nummer dran lässt, könnte es (glaube ich) doch Probleme geben wenn ein Verwandter (mit I-Führerschein) damit herumfährt oder täusche ich mich?
  #4  
Alt 10.03.2004, 10:37
Benutzerbild von Toni_147
Toni_147 Toni_147 ist offline
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Ja schon, aber ich würde die Kiste selber fahren. Wenn ich nach den Ferien verreisen würde, so würde ich die Nummern abschrauben und das Auto dort stehen lassen.

Jedes 2. ?? :? Was meinst du damit ?
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  #5  
Alt 10.03.2004, 10:39
Enzo Enzo ist offline
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Zitat:
Jedes 2. ?? Was meinst du damit ?

z.B. vorführtermine für ein FZ älter als 10. Jare

2005 in der CH
2007 kannst du in ein EU-Land machen
2009 wieder in der CH
2011 kannst du in ein EU-Land machen
usw....
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  #6  
Alt 10.03.2004, 10:54
Benutzerbild von Frescy
Frescy Frescy ist offline
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wieso eigentlich so kompliziert????????

kauf doch einfach hier ein auto, lass es neu vorführen, löse es ein auf wechselschild, fahre nach italien damit und komm mit dem flugzeug nach hause. so hast du für sicher drei jahre ein auto dort. wenn du das aufgebot zum vorführen bekommst dann siehst du ob es sich noch lohnt aber ich denke wenn du nur 500-1000.- ausgeben hast dann weiss man ja nie ob er nach drei jahren noch so gut zwäg isch!!!????
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  #7  
Alt 10.03.2004, 11:20
Benutzerbild von Toni_147
Toni_147 Toni_147 ist offline
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Zitat:
Zitat von Enzo

z.B. vorführtermine für ein FZ älter als 10. Jare

2005 in der CH
2007 kannst du in ein EU-Land machen
2009 wieder in der CH
2011 kannst du in ein EU-Land machen
usw....

Geht das wirklich mit so einem Deppensystem ? :roll:

Typisch schweizer Gesetze, nur Scheisse in der Birne :hmm:
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  #8  
Alt 10.03.2004, 12:59
Enzo Enzo ist offline
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war vor ein paar jahren zumindest so....ruf doch mal beim strassi an....
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  #9  
Alt 10.03.2004, 13:02
Enzo Enzo ist offline
Maniac
 
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so...trovato....

Zitat:
Merkblatt für die Nachprüfung von fest im Ausland stationierten leichten
Personenwagen mit ZH-Kontrollschildern
Grundsätzlich müssen alle Fahrzeuge die mehrheitlich im Ausland verkehren auch mit den entsprechenden
ausländischen Kontrollschildern immatrikuliert sein. Ein Fahrzeug mit ZH-Schildern, welches
fest im Ausland stationiert ist, muss demzufolge auch mit ausländischen Kontrollschildern ausgestattet
werden. Wird ein leichter Personenwagen prüfungspflichtig, so kann dieser ausnahmsweise mit
einer Bewilligung, die einmalig ausgestellt wird, am ausländischen Standort durch eine anerkannte
offizielle Prüfstelle (Strassenverkehrsamt) geprüft werden. Die schriftliche STVA-Bewilligung ist zeitlich
beschränkt und kann nicht verlängert werden. Nach Ablauf dieser Bewilligungsfrist muss das Fahrzeug
zwingend in die Schweiz zur periodischen Prüfung überführt werden.
Das Gesuch um die Bewilligung zur Auslandsprüfung muss vorgängig schriftlich bei der Fahrzeugdisposition
Zürich oder Winterthur eingeholt werden. Dem Gesuchsteller wird für die Bearbeitung des
Gesuches Fr. 100.- für die administrativen Aufwände verrechnet.
Wird eine Fahrzeugprüfung vor der Ausstellung der Bewilligung zur Auslandsprüfung durchgeführt, so
wird diese nicht anerkannt.
Es werden nur Gesuche bearbeitet, welche folgende Angaben beinhalten:
• Vollständige Fahrzeugangaben des im Ausland zu prüfenden Fahrzeuges
• Zweitwohnsitz im Ausland (genaue Adresse)
• Standort des Fahrzeuges (genaue Adresse)
• Beweggründe warum ein Fahrzeug nicht in die Schweiz überführt werden kann
• Amtliche Prüfstelle, wo das Fahrzeug im Ausland geprüft wird (genaue Adresse)
Wird ein Gesuch zur Nachprüfung im Ausland abgelehnt, so muss das Fahrzeug zwingend zur periodischen
Nachprüfung, gemäss Art. 33 der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge
(VTS), in die Schweiz überführt oder ausser Verkehr genommen werden.
Das Fahrzeug muss bei einer amtlichen oder staatlich anerkannten Prüfstelle (Strassenverkehrsamt)
in einem EU/EFTA-Land geprüft werden.
Erfolgt die Kontrolle bei einer nicht amtlichen Prüfstelle, aber staatlich anerkannten Prüfstelle, ist
der Prüfbericht mit Angabe der Fahrzeugdaten durch die entsprechende Zulassungsbehörde/
Ministerium mit Originalstempel beglaubigen zu lassen.
Der Eintrag im Fahrzeugausweis wird nur vollzogen, wenn die Fahrzeugprüfung erfolgreich bestanden
worden ist. Sind auf dem Prüfbericht Mängel vermerkt wird dieser nicht akzeptiert.
Sobald die Kontrolle erfolgt ist, bitten wir Sie, uns unverzüglich alle Originaldokumente, das abgestempelte
nötigenfalls beglaubigte und unterschriebene Prüfungszeugnis zusammen mit dem Fahrzeugausweis,
zum Eintrag der Nachprüfung einzusenden.
Fahrzeuge die nicht gemäss diesem Merkblatt geprüft werden können, müssen zwingend bei einem
Strassenverkehrsamt in einem Kanton der Schweiz vorgeführt werden.
Mit freundlichen Grüssen
STRASSENVERKEHRSAMT
DES KANTONS
__________________
Oo==V==oO
  #10  
Alt 10.03.2004, 16:01
Benutzerbild von Toni_147
Toni_147 Toni_147 ist offline
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Beiträge: 1.013
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Habe soeben mit dem STVA telefoniert, und der Typ meinte, man solle bevor der Termin für die MFK kommt, sich mit einem Schreiben bei der MFK melden und begründen, dass das Auto sei im Ausland.

So bekommt man eine Bewilligung um das Auto in Italien vorzuführen.

Danach kann man das Auto in Italien lassen. Wichtig: Man muss IMMER vor dem Aufgebot diese Bewilligung einholen !

So, nun suche ich so ein Gschwürli !
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